Seit dem Wochenende gibt es in der Gründerszene einen regelrechten Hype um die Audio-App Clubhouse. Hier bekommt ihr eine Einladung zur App: https://wbs.law/clubhouse User können in Diskussionsräumen live diskutieren oder den Diskussionen wie einem Podcast lauschen. Das Besondere an der neuen Trend-App: Man kommt nur mit Einladung rein. Zugleich wird aber auch datenschutzrechtliche Kritik laut. Wir haben die App für euch einmal rechtlich unter die Lupe genommen.
Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler. Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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Original video: https://m.youtube.com/watch?v=6yCY0UfVk7U&feature=youtu.be
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